Die Kosten der angebotenen Leistungen werden durch die obligatorische Krankenversicherungen/ Grundversicherung getragen (abzüglich der individuellen Jahresfranchise und 10% Selbstbehalt).
Besteht das Hausarztmodell als eine Variante der obligatorischen Krankenversicherung, benötigt es im Vorfeld eine Überweisung durch ihren Hausarzt.